Sachkundenachweis
Seit 1.1.2017 ist der Sachkundenachweis nicht mehr pflichtig, bitte kantonale Gesetze beachten.
Obligatorischer Sachkundenachweis
Seit dem 1. Oktober 2008 ist das neue Tierschutzgesetz in Kraft.
Dieses schreibt gemäss TschV Art.68 vor:
1. Personen, die einen Hund erwerben wollen, müssen vor dem Erwerb einen Sachkundenachweis über Kentnisse betreffend die Haltung von Hunden und dem Umgang mit ihnen erbringen, sofern sie nicht nachweislich schon einen Hund gehalten haben.
2. Innerhalb eines Jahres nach Erwerb eines Hundes hat die für die Betreuung verantwortliche Person den Sachkundenachweis zu erbringen, dass der Hund in Alltagssituationen kontrolliert geführt werden kann.
Gerne nehmen wir weitere SKN-Ausbildner, die im DVS Mitglied sind, auf die Liste auf! Bitte Mail mit Adressdaten und Kopie Ausbildungsnachweis und Mitgliederkarte an andrea.hegnauer@dobermannclub.ch.
Nach Prüfung der Angaben werden wir dich gerne auf die Liste aufnehmen!
DVS Mitglieder mit SKN-Ausbildung Liste nach Kantonen
Graubünden
Freiburghaus Cornelia
Gruppenleiterin / SKN-Ausbildnerin SKG
DVS OG Grischa
Via Ginellas 7
CH-7402 Bonaduz
+41 (0)81 250 30 19
Zürich
SKN, oblig. Welpenförderung, oblig. Junghundekurs,
oblig. Erziehungskurs für den Kt. Zürich
Cinzia Lo Giusto
Arbentalstr. 48
8045 Zürich
+41 (0)76 349 33 94
Obligatorische Hundehalterkurse des Kt. ZH
SKN - Trainerin Wakonda
Fun & Disziplin und vieles mehr.
Claudia Müller
+41 (0)79 816 63 36